Beitragsübersicht BKK für Heilberufe ab 01.01.2011

Allgemeiner Beitragssatz inklusive gesetzlichem Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % (gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen)

15,50 %

Ermäßigter Beitragssatz inklusive gesetzlichem Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % (gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben)

14,90 %

Zusatzbeitrag*
  • gilt nicht für familienversicherte Angehörige und bei Beitragsfreiheit (Mutterschaft, Elternzeit, Entgeltersatzleistungen)

10,00 €

Beitrag zur Rentenversicherung

19,90 %

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

3,00 %

Beitrag zur Pflegeversicherung

1,95 %

Beitrag zur Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil)


Ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II.

2,20 %

Insolvenzgeldumlage

0,00 %

*Einige Personenkreise sind im Jahr 2011 von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreit. Alle betroffenen Kunden erhalten hierzu eine entsprechende schriftliche Mitteilung.

 

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