Bemessungsgrenzen 2011

Daten jährlich monatlich
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung
44.550,00 €

3712,50 €
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • West
  • Ost



66.000,00 €
57.600,00 €



5.500,00 €
4.800,00 €
Versicherungspflichtgrenze


- Allgemein
- Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat versichert
  waren



49.500,00 €
44.550,00 €



4.125,50 €
3.712,50 €

Bezugsgröße
  • West
  • Ost


30.660,00 €
26.880,00 €


2.555,00 €
2.240,00 €
1/3 der monatlichen Bezugsgröße

-

851,67 €

Einkommensgrenzen in der Familienversicherung

- Allgemein
- Für geringfügig entlohnte Beschäftigte


-


365,00 €
400,00 €
Mindestbemessungsgrundlage

- Für Selbständige
- Für Existenzgründer mit Gründungszuschuss
- Für Sonstige


-


1.916,25 €
1.277,50 €
851,67 €
Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte - 126,90 €
Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

- mit Kindern
- ohne Kinder



-



16,61 €
18,74 €

Krankengeld-Höchstbetrag (brutto) tgl. 87,50 €

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