Studentenbeiträge

... wenn Sie als Student pflichtversichert sind:

  • Bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind Sie in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert.
  • Während dieser Zeit ist Ihr Beitrag gesetzlich festgelegt. Ab dem 01.01.2011 beträgt der Beitragssatz 76,41 € inkl. Pflegeversicherung bzw. 77,90 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (die Werte gelten bundeseinheitlich).

... wenn Sie als Student freiwillig versichert sind:

  • Ihr Beitrag errechnet sich aus der sogenannten Mindestbemessungsgrenze. Diese wird gesetzlich festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 851,67 €.
  • Ihre Beiträge berechnen sich mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9%. Das heißt, Ihr monatlicher Beitrag in der BKK für Heilberufe beläuft sich ab dem 01.01.2011 auf 126,90 € Krankenversicherung zzgl. 16,61 € Pflegeversicherung = 143,51 €, bzw. zzgl. 18,74 € Pflegeversicherung für Kinderlose = 145,64 €.
  • Liegen Ihre monatlichen Einkünfte über der sogenannten Mindestbemessungsgrenze, werden diese der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

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