Mutter und Kind

Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.

Die Geburt

Im Rahmen der Entbindungsanstaltspflege sind von Ihnen keine Zuzahlungen zu leisten. Die BKK übernimmt die Kosten des Krankenhausaufenthaltes bis zu sechs Tage nach der Geburt. Wünschen Sie eine Entbindung im Geburtshaus?

Als BKK beteiligen wir uns an den anfallenden Betriebskosten bis zu einem Maximalbetrag.