Mutter und Kind

Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.

Elternzeit

Die Elternzeit, die beide Elternteile auch ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen können, beträgt je nach Wunsch bis zu 36 Monate. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung muss enthalten, wann die Elternzeit beginnt, wann sie enden soll, und ob eine Teilzeitbeschäftigung verlangt wird.

Väter dürfen ebenfalls ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen. Hier allerdings gibt es beim Kündigungsschutz zu beachten, dass dieser erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einsetzt. Der letzte Termin zur Anmeldung ist aber sieben Wochen vor dem Start der Elternzeit. Frauen genießen Schutz vor einer Kündigung ab dem Tag, an dem sie ihren Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft benachrichtigt haben. Dieser Schutz geht nahtlos in den der Elternzeit über.

Ihr Arbeitgeber teilt uns mit, wie lange Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen. Weitere Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.