Mutter und Kind
Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.
- BabyCare
- Die Geburt
- Die letzten Vorbereitungen
- Elternzeit
- Elterngeld
- Geburtsvorbereitung
- Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld
- Hallo Baby
- Kindergeld
- Kinderkrankengeld
- Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe
- Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
- Nach der Geburt
- Versicherung aus einer Hand
- Vorsorgeuntersuchungen
Elterngeld
Was Sie beachten sollten
Wer erhält das Elterngeld?
Elterngeld tritt an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes und ist für alle Eltern gedacht, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.
Hier einige wichtige Fakten im Überblick:
- Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung a das Erwerbseinkommen. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67 % des entfallenden Nettoeinkommens, absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro (67 % von maximal 2.700 Euro, die als Einkommen berücksichtigt werden) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
- Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 % auf bis zu 100 % angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 1 %.
- Bei Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
- Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat.
- Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren - also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener.
- Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. Es kann insoweit also zusätzlich auch zum ALG II bezogen werden, ohne dass sich der ALG-II-Anspruch dadurch mindert.
- Den besonderen Belastungen einer Mehrlingsgeburt wird durch die Erhöhung des sonst zustehenden Elterngeldes um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind Rechnung getragen.
Wie können Partner die Monate verteilen?
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag. Die Partner können die bis zu 14 Monatsbeträge (bis auf die zwei Partnermonate) frei untereinander aufteilen. Es kann z.B.:
- erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge in Anspruch nehmen,
- beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z. B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.
Wann, wo und wie kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?
Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Eile ist jedoch nicht erforderlich, denn Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.
Mit dem Antrag einzureichen sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung,
- Nachweise zum Erwerbseinkommen,
- Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit,
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld,
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

