Mutter und Kind

Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.

Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld? Bekomme ich den Antrag bei Ihnen?

Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes für die Zeit vor der Entbindung benötigen Sie eine „Bescheinigung für die Krankenkasse über den mutmaßlichen Tag der Entbindung". Diese wird Ihnen frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin vom Gynäkologen ausgestellt. Bitte füllen Sie die Bescheinigung auf der Rückseite aus und reichen Sie bereits vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin bei uns ein.

Wie hoch ist eigentlich das Mutterschaftsgeld?

Sobald uns Ihre Bescheinigung vorliegt, leiten wir alles Weitere für Sie ein. Wir setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, der uns Ihren Nettoverdienst der letzten drei Monate vor der Schutzfrist sowie weitere wichtige Angaben mitteilt. Dieser Verdienst ist die Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13,00 € pro Kalendertag. Den Restbetrag zu Ihrem Nettoverdienst zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.

Wann erhalte ich das Mutterschaftsgeld?

Wir zahlen Ihnen das Mutterschaftsgeld zunächst bis zu Ihrem voraussichtlichen Entbindungstag. Nach der Entbindung erhalten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes in mehrfacher Ausfertigung vom Standesamt, damit Sie für alle Behördengänge gewappnet sind. Bitte senden Sie uns die Geburtsurkunde für die Mutterschaftshilfe unbedingt im Original zu! Nach Vorlage der Geburtsurkunde zahlen wir Ihnen dann das restliche Mutterschaftsgeld für weitere acht Wochen (bei Mehrlings- oder Frühgeburten für zwölf Wochen) nach dem Geburtstermin aus.

Wann erhalte ich die Bescheinigung für die Elterngeldstelle?

Mit der zweiten Mutterschaftsgeldzahlung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Höhe des gezahlten Mutterschaftsgeldes von uns. Diese dient zur Vorlage bei der Elterngeldstelle. Wir empfehlen eine Beantragung des Elterngeldes möglichst bald nach der Geburt. Der Antrag muss nicht unmittelbar danach erfolgen, rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde.

Kann ich mein Kind bei Ihnen versichern?

Sie sind selbstverständlich während der Schutzfristen und in der Elternzeit bei uns beitragsfrei versichert, solange Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Auch Ihr Baby braucht natürlich eine Versicherung. Diese ist bei der BKK für Heilberufe kostenfrei, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind. Ist Ihr Ehemann privat versichert? Auch kein Problem. Wir prüfen individuell, ob eine Versicherung des Kindes trotzdem beitragsfrei möglich ist oder ob das Kind freiwillig versichert werden kann. Sie können Sie sich den Antrag auf eine Familienversicherung herunterladen.