Mutter und Kind
Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.
- BabyCare
- Die Geburt
- Die letzten Vorbereitungen
- Elternzeit
- Elterngeld
- Geburtsvorbereitung
- Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld
- Hallo Baby
- Kindergeld
- Kinderkrankengeld
- Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe
- Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
- Nach der Geburt
- Versicherung aus einer Hand
- Vorsorgeuntersuchungen
Kinderkrankengeld
Krankengeld erhalten Sie auch, wenn Sie zur Pflege Ihres erkrankten Kindes (unter 12 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert) zu Hause bleiben müssen und kein anderer diese Pflege übernehmen kann. Diesen Anspruch haben Sie für bis zu 10 Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) im Kalenderjahr für jedes Kind (höchstens 50 Tage gesamt). Jedes versicherte Elternteil kann diesen Anspruch für maximal 25 Arbeitstage geltend machen.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob eine bezahlte Freistellungsmöglichkeit besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, beraten wir Sie gern.
Die erforderlichen Bescheinigungen hält u. a. Ihr Kinderarzt bereit.
Eine Aufhebung der Frist ist bei schwerstkranken Kindern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Antragstellung (formloses Schreiben genügt) von unseren Mitarbeitern.
Selbständig Tätige können kein "Kinderkrankengeld" erhalten.

