Mutter und Kind

Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.

Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- und/oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag. Dazu muss die Frau selbst Mitglied bei der BKK und bei Arbeitsausfall mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein. Voraussetzung ist außerdem, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder zulässig aufgelöst ist. Der Arbeitgeber zahlt den Unterschiedsbetrag zu Ihrem vorherigen Nettoentgelt als Zuschuss. Frauen, die Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, beziehen von der BKK Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht? Mehr unter Mutterschaftsgeld vom BVA.

Frauen, die bei der BKK pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei bei der BKK versichert.

Beantragung

Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis, sind Mitglied bei unserer BKK und mit Anspruch auf Krankengeld versichert? Dann beachten Sie bitte folgendes: Zur Beantragung von Mutterschaftsgeld benötigen Sie eine Bescheinigung für die Krankenkasse über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Diese wird Ihnen frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin vom Gynäkologen ausgestellt.

Bevor Sie diese Bescheinigung zur Erlangung des Mutterschaftsgeldes einreichen, füllen Sie bitte die Rückseite aus.

Sobald uns Ihre Bescheinigung vorliegt, werden wir alles Weitere automatisch einleiten. Wir setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Dieser teilt uns Ihren Nettoverdienst vor der Schutzfrist mit. Dieser Verdienst ist die Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Dieses beträgt maximal 13,00 € kalendertäglich. Den Restbetrag zu Ihrem Nettoverdienst zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber. Wir zahlen Ihnen das Mutterschaftsgeld zunächst bis zu Ihrem voraussichtlichen Entbindungstag.

Ihr Baby ist da! Wie geht es jetzt weiter?

Sie erhalten die Geburtsurkunde in mehrfacher Ausfertigung vom Standesamt, damit Sie für alle Behörden gewappnet sind. Wir benötigen die Geburtsurkunde für die Mutterschaftshilfe im Original. Nach Vorlage dieser Originalurkunde zahlen Ihnen dann das restliche Mutterschaftsgeld für acht (oder zwölf Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten) nach dem tatsächlichen Geburtstermin aus. Eine Bescheinigung über die Höhe des gezahlten Mutterschaftsgeldes erhalten Sie nach der letzten Auszahlung. Diese dient zur Vorlage bei der Elterngeldstelle. Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Gewährt wird es rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung.