Mutter und Kind
Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.
- BabyCare
- Die Geburt
- Die letzten Vorbereitungen
- Elternzeit
- Elterngeld
- Geburtsvorbereitung
- Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld
- Hallo Baby
- Kindergeld
- Kinderkrankengeld
- Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe
- Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
- Nach der Geburt
- Versicherung aus einer Hand
- Vorsorgeuntersuchungen
Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
Das Mutterschaftsgeld wird Ihnen in Höhe der zuvor bezogenen Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Für die Berechnung Ihres Mutterschaftsgeldes benötigen wir die Bescheinigung für den Bezug von Mutterschaftsgeld. Reichen Sie uns diese bitte im Original ein, eine Kopie reicht nicht aus. Den Bescheid erhalten Sie rechtzeitig von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sollten Sie ihn nicht erhalten haben, fordern Sie ihn bitte dort an. Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung auszustellen. Senden Sie uns diesen bitte zusammen mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung zu.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In diesem Fall erhalten Sie die Leistungen von der Agentur für Arbeit bzw. von Ihrem Kommunalen Träger weitergezahlt.

