Mutter und Kind
Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.
- BabyCare
- Die Geburt
- Die letzten Vorbereitungen
- Elternzeit
- Elterngeld
- Geburtsvorbereitung
- Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld
- Hallo Baby
- Kindergeld
- Kinderkrankengeld
- Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe
- Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
- Nach der Geburt
- Versicherung aus einer Hand
- Vorsorgeuntersuchungen
Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
Trifft folgendes auf Sie zu?
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Sie erwarten ein Baby oder haben es bereits bekommen,
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Sie sind nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert und
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Sie sind oder waren zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung in einem (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) oder sind während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt oder
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Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst
Ja? Dann spricht viel dafür, dass Sie eventuell Mutterschaftsgeld vom BVA bekommen.
Übrigens: Hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig aufgelöst und waren Sie nicht geringfügig beschäftigt, können Sie von uns eventuell auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren. Trifft einer dieser Sachverhalte auf Sie zu, teilen Sie uns dies am besten mit, wenn Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen.

