Mutter und Kind
Der Wunsch nach einer eigenen Familie bringt auch gleichzeitig viele Fragen mit sich. Um Ihnen dabei eine kleine Unterstützung bieten zu können, haben wir nachfolgende Themen für Sie vorbereitet.
- BabyCare
- Die Geburt
- Die letzten Vorbereitungen
- Elternzeit
- Elterngeld
- Geburtsvorbereitung
- Gute Fragen & solide Antworten zum Mutterschaftsgeld
- Hallo Baby
- Kindergeld
- Kinderkrankengeld
- Mutterschaftsgeld Beantragung & Höhe
- Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld vom BVA (Bundesversicherungsamt)
- Nach der Geburt
- Versicherung aus einer Hand
- Vorsorgeuntersuchungen
Nach der Geburt
Die BKK erstattet die Kosten des Rückbildungskurses in Höhe der Vertragssätze (5,71 € pro Stunde, 10 Stunden insgesamt), wenn eine regelmäßige Teilnahme erfolgt ist. Die Kosten rechnet Ihre Hebamme meistens direkt mit der BKK ab.
Der Kurs kann nur übernommen werden, wenn dieser innerhalb der ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen und spätestens bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen wurde. Wenn Sie den Kurs bei einem/einer Krankengymnast/in durchführen lassen, reichen Sie uns bitte nach dem Kursende die Teilnahmebescheinigung sowie die bezahlte Rechnung des Kurses zur Erstattung ein.

