Zusatzbeitrag bei der BKK für Heilberufe

03.02.2010

Die BKK für Heilberufe wird zum 1. Januar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent des Einkommens erheben.

Das beschloss der Verwaltungsrat abschließend am 28. Januar. Die Mitglieder werden derzeit aktuell über das Kundenmagazin informiert und unmittelbar danach in einem persönlichen Schreiben, das auf die individuelle Situation eingeht.

Lesen Sie dazu auch die Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden der BKK für Heilberufe, Hans-Joachim Röminger.

Einige wichtige Fragen zum Zusatzbeitrag

Ab wann muss der Zusatzbeitrag gezahlt werden?

Die Erhebung des Zusatzbeitrages tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Alle Mitglieder werden schriftlich über die Höhe ihres individuellen Zusatzbeitrages informiert und erhalten ein Formular für eine Einzugsermächtigung, für das erste Quartal 2010 rückwirkend. Alle Mitglieder zahlen den Zusatzbeitrag direkt an die BKK für Heilberufe.

Wird der Zusatzbeitrag auf Dauer erhoben werden?

Nein. Sobald die staatlich zugewiesenen Mittel aus dem Gesundheitsfonds ausreichen, die Kosten zu decken, wird die BKK für Heilberufe den Zusatzbeitrag abschaffen.

Wie hoch wird der Zusatzbeitrag sein?

Jedes Mitglied entrichtet 1% seines beitragspflichtigen Einkommens. Da das Jahreseinkommen 2010 erst im Jahr 2011 feststeht, werden wir zunächst einen Pauschalbetrag zu Grunde legen. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann rückwirkend.

Warum erheben nicht alle Kassen einen Zusatzbeitrag?

Im vergangenen Jahr haben fast alle Krankenkassen aus Wettbewerbsgründen noch gezögert. Voraussichtlich werden rund 12 Millionen Versicherte zu Beginn dieses Jahres einen Zusatzbeitrag zahlen müssen. Da der Gesundheitsfonds ein gewaltiges Defizit ausweist, ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Kassen mit der Erhebung eines Zusatzbeitrages in den kommenden Monaten folgen werden.

Habe ich aufgrund des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht?

Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung gekündigt werden. Das ist der 6. April 2010.

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