BKK für Heilberufe nicht insolvenzgefährdet
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 25.Juni 2010 der BKK für Heilberufe mitgeteilt, dass keine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht.
Die BKK für Heilberufe hatte am 30. März eine vorsorgliche Anzeige nach § 171 b Absatz 2 SGB V zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit an das zuständige Bundesversicherungsamt vorgenommen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme war, die zunächst nicht überschaubare Mitgliederentwicklung aufgrund der Erhebung eines Zusatzbeitrages und damit die Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Kasse.
Neben vielfältigen Kosteneinsparungsmaßnahmen, insbesondere im Verwaltungsbereich, wurden mit Bescheiden von April die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Jahre 2009 und 2010 rückwirkend erhöht. Damit kann die BKK für Heilberufe ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ende November 2010 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen den endgültigen Bescheid über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2009. Bis dahin werden auch die politischen Rahmenbedingungen der Finanzierung des Gesundheitswesens ab 2011 durch die Bundesregierung geklärt sein.
Wesentliche Forderungspunkte der BKK für das Jahr 2011 in Richtung Politik sind, die Rückkehr zu einer Beitragssatzautonomie der Krankenkassen, sowie des Ausgleichs besonders teurer Leistungsfälle innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen gemeinsamen Risikopool.

