BKK für Heilberufe wird geschlossen – Information für Arbeitgeber
Die BKK für Heilberufe wird zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) geschlossen. Dies hat das Bundesversicherungsamt verfügt.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die bei uns gemeldeten versicherungspflichtig Beschäftigten können bis zum 16.01.2012 in eine andere Krankenkasse ihrer Wahl wechseln.
Liegt dem Arbeitgeber nicht rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vor, meldet er das Mitglied bei der Krankenkasse an, die vor der Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe die Versicherung durchgeführt hat (Rechtsgrundlage § 175 SGB V Abs. 3 Satz 2).
Diese ist nicht zu ermitteln? Dann wählt der Arbeitgeber anstelle des Mitglieds eine neue Krankenkasse. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.
Eine Ausnahme sind freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze: Sie müssen ihren Wechsel innerhalb von drei Monaten selbst erklären.
Wie geht es ab dem 01.01.2012 weiter?
Wir werden zu Abwicklungszwecken unseren Dienstbetrieb auch über den 31.12.2011 hinaus fortführen.
Schließung der BKK für Heilberufe – Was ist für Arbeitgeber zu tun?
- Melden Sie alle Arbeitnehmer zum 31.12.2011 mit Grund 31 bei der BKK für Heilberufe ab.
- Nach Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse melden Sie die Arbeitnehmer zum 01.01.2012 mit Grund 11 bei der neuen Krankenkasse an.
- Üben Sie nach dem 16.01.2012 das Wahlrecht für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer aus, die bis dahin selbst keine neue Kasse gewählt haben.
- Überprüfen Sie, ob uns alle erforderlichen Entgeltmeldungen - auch für Vorjahre – vorliegen. Fehlende Meldungen holen Sie bitte nach.
- Beenden Sie eventuell eingerichtete Dauer-Aufträge bei den Banken.
Weitere wichtige Informationen
- Vorhandene Guthabenbeträge erstatten wir ohne Antrag zu Beginn des Jahres 2012.
- Vorhandene ausstehende Beitragszahlungen werden durch die BKK für Heilberufe angemahnt und gegebenenfalls vollstreckt.
- Ratenzahlungsverträge werden bis zum Ende fortgeführt.
- Sind Beitragskorrekturen und Meldekorrekturen für Zeiten vor dem 01.01.2012 erforderlich? Melden Sie diese an die BKK für Heilberufe. Achten Sie darauf, dass der im Beitragsnachweis angegebene Zeitraum nicht über den 31.12.2011 hinausgeht.
- Beitragsforderungen und Meldungen aus Betriebsprüfberichten erstatten Sie weiterhin an die BKK für Heilberufe.
- Erstattungsanträge für Aufwendungen nach dem AAG reichen Sie für Zeiten vor dem 01.01.2012 weiterhin bei der BKK Arbeitgeberversicherung des Landesverbands Mitte ein. Wichtig: Wählen Sie dabei die Erstattung (keine Verrechnung).
Hinweis:
Die BKK für Heilberufe wird zu Abwicklungszwecken ihren Dienstbetrieb noch einige Zeit fortführen und Arbeitgebern für Fragen montags bis freitags von 08:00 – 16:00 Uhr zur Verfügung stehen.
- Telefon: 0211 6982-8070
- Fax: 0211 6982-98075
- E-Mail: AGS@bkk-heilberufe.de

