BKK für Heilberufe wird geschlossen - Informationen für freiwillig Versicherte
Alle Anstrengungen und intensivste Sanierungsmaßnahmen konnten die BKK für Heilberufe leider nicht retten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) schließt die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe Pflegekasse deshalb mit Ablauf des 31.12.2011.
Was bedeutet das für Sie? Nutzen Sie Ihr sofortiges Wahlrecht!
Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt bis zum 31.12.2011 in vollem Umfang durch uns gesichert. Wichtig: Ab dem 01.01.2012 benötigen Sie eine neue Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied müssen Sie sich spätestens bis zum 02.04.2012 für eine neue Krankenkasse und der dazugehörigen Pflegekasse entscheiden.
Unsere große Bitte an Sie: Wählen Sie frühzeitig eine neue Krankenkasse.
Warten Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht bis zum letzten Tag. Die gewählte Krankenkasse benötigt selbstverständlich auch etwas Zeit für die Bearbeitung.
Wie funktioniert der Wechsel? Ganz einfach und ohne Risiko!
- Bitte schicken Sie uns keine Kündigung. Ihre Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe endet automatisch zum 31.12.2011.
- Sie wählen aus allen gesetzlichen Krankenkassen eine für Sie passende aus. Eine Liste aller wählbaren gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier .
- Tragen Sie den Namen und die Anschrift der gewählten Krankenkasse auf der Mitgliedschaftserklärung ein und ergänzen Sie die fehlenden Angaben. Schicken Sie die unterschriebene Mitgliedschaftserklärung zu Ihrer gewünschten Krankenkasse.
- Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige melden Sie an, indem Sie zusätzlich den Familienfragebogen ausfüllen und zur neuen Krankenkasse schicken.
- Ihre neue Krankenversichertenkarte erhalten Sie von der gewählten Krankenkasse.
- Sie und alle beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 01.01.2012 in der neuen gesetzlichen Krankenkasse und der dazugehörigen Pflegekasse versichert. Sie haben sofort Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog - ohne Wartezeiten.
Welche Regelungen gibt es, wenn Sie die Frist versäumen?
Wenn Sie die 3-Monats-Frist versäumen und für Sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht, greift im Regelfall eine nachrangige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich in diesem Fall an die Krankenkasse wenden, bei der Sie zuletzt vor Ihrer Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe versichert waren, damit ein nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Wichtig: Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze sowie freiwillig versicherte Beamte und Pensionäre dürfen das 3-monatige Beitrittsrecht nicht versäumen. Sie könnten sich dann nur noch privat versichern.
Was geschieht mit laufenden und bereits genehmigten Leistungen?
Auch hier müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die BKK für Heilberufe erfüllt alle Leistungsansprüche bis einschließlich 31.12.2011.
Wenn Sie darüber hinaus noch Leistungen beziehen, also zum Beispiel gerade im Krankenhaus liegen, klärt Ihre neue Krankenkasse direkt mit uns die Übernahme der Kosten. Dies gilt auch für die von uns bereits genehmigten gesetzlichen Leistungen. Ebenso werden die laufenden Krankengeld-Zahlungen von der neuen Kasse übernommen.
Die gleichen Regelungen gelten auch für Bezieher von Pflegeleistungen!
Alle laufenden Leistungen der BKK für Heilberufe Pflegekasse werden nahtlos von der neuen Pflegekasse übernommen.
Wichtig: Da die neue Versicherung noch keine Kenntnis über laufende oder bereits genehmigte Leistungen hat, sollten betroffene Mitglieder ihre neue Krankenkasse schnell darüber informieren. Diese kann die Kostenübernahme zeitnah klären und somit Verzögerungen vermeiden.
Hinweis:
Die BKK für Heilberufe wird zu Abwicklungszwecken ihren Dienstbetrieb noch einige Zeit fortführen und Ihnen für Fragen montags bis freitags von 08:00 – 16:00 Uhr zur Verfügung stehen.
- Telefon: 0211 6982-8090
- Fax: 0211 6982-98085
- E-Mail: FRW@bkk-heilberufe.de
Schließung der BKK für Heilberufe - Was ist jetzt zu tun?
- Bitte schicken Sie uns keine Kündigung! Ihre Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe endet automatisch zum 31.12.2011.
- Entscheiden Sie sich frühzeitig – möglichst bis spätestens 15.12.2011 - für eine neue gesetzliche Krankenkasse. Eine Liste aller wählbaren Krankenkassen finden Sie hier . Weitere Informationen über die verschiedenen Versicherer finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Krankenkasse, bei Vergleichsportalen im Internet oder auch bei Testzeitungen.
- Die von Ihnen gewünschte Krankenkasse ist verpflichtet Sie aufzunehmen. Sie haben für diese Wahl Zeit bis spätestens 02.04.2012. Unser Tipp: Warten Sie nicht bis dahin – entscheiden Sie sich so bald wie möglich für eine neue Krankenkasse.
- Bitte geben Sie bei der neuen Kasse Ihre ausgefüllte und unterschriebene Mitgliedschaftserklärung ab.
- Haben Sie Familienmitglieder, die wie bisher beitragsfrei mitversichert werden sollen? Hier finden Sie den entsprechenden Antrag auf Familienversicherung.
- Ihr Versicherungsschutz bei der neuen Krankenkasse und der dazugehörigen Pflegekasse beginnt am 01.01.2012. Ihr Versicherungsschutz bei der BKK für Heilberufe endet am 31.12.2011. Ab diesem Zeitpunkt wird die Krankenversichertenkarte der BKK für Heilberufe ungültig.
- Bitte senden Sie die Krankenversichertenkarte der BKK für Heilberufe an uns zurück oder vernichten Sie diese nach dem 31.12.2011, sobald Ihnen die neue Karte vorliegt.
- Sie sind freiwillig versicherter Arbeitnehmer? Dann informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre neue Krankenkasse und geben Sie ihm die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber kümmert sich dann um die entsprechenden Meldungen.
- Falls Sie Ihre Beiträge per Dauerauftrag zahlen, ändern Sie diesen rechtzeitig.
Bitte beachten Sie: Die Beiträge für Ihre freiwillige Versicherung an die BKK für Heilberufe für Dezember 2011 werden am 16.01.2012 fällig. Der letzte Fälligkeitstermin für den Zusatzbeitrag für Dezember 2012 ist der 04.01.2012. - Beziehen Sie Leistungen über den Tag der Schließung hinaus (zum Beispiel: Reha-Maßnahme, Krankenhausbehandlung, Krankengeld oder Pflegeleistungen)?
Wichtig: Informieren Sie bitte sofort Ihre neue Krankenkasse über den Leistungsbezug. Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, für welche Krankenkasse Sie sich entschieden haben. Nur so können wir für einen reibungslosen Leistungsübergang sorgen.

