Öffentliche Bekanntmachung zur Schließung der BKK für Heilberufe

02.11.2011

Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 02.11.2011 nach § 153 SGB V i. V. m. § 46 Abs. 5 SGB XI entschieden:

”Die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse werden zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) geschlossen.”

Die großen finanziellen Schwierigkeiten der BKK für Heilberufe und die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe zu einer vertretbaren Belastung der Versicherten beziehungsweise Mitglieder auf Dauer nicht zu gewährleisten ist, haben das Bundesversicherungsamt veranlasst, die BKK für Heilberufe zu schließen. Die Schließung tritt mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft.

Der Vorstand wickelt die Geschäfte ab. Bis die Geschäfte abgewickelt sind, gilt die BKK für Heilberufe als fortbestehend, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert (§ 155 Abs. 1 SGB V).

Der Vorstand macht hiermit die Schließung öffentlich bekannt. Gläubiger der BKK für Heilberufe und der BKK für Heilberufe Pflegekasse werden gebeten, ihre Forderungen innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntmachung geltend zu machen oder zumindest anzumelden. Soweit dem Grunde nach berechtigte Forderungen nicht binnen sechs Monaten bei der Kasse angemeldet werden, wird eine Befriedigung verweigert werden (§ 155 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Diese Fristen gelten nicht für Ansprüche aus der Versicherung sowie für Forderung auf Grund zwischen- oder überstaatlichen Rechts.

Diese Bekanntmachung ergeht nach § 155 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 18 der Satzung der BKK für Heilberufe und § 10 der Satzung der BKK für Heilberufe Pflegekasse.

gez.
Der Vorstand der BKK für Heilberufe

Diese Bekanntmachung wurde am 02.11.2011 in den Betriebsräumen der BKK für Heilberufe ausgehängt sowie im Internet unter www.bkk-heilberufe.de veröffentlicht. Die Schließung gilt daher mit diesem Tag als öffentlich bekanntgegeben (§ 18 der Satzung der BKK für Heilberufe). Zudem erfolgte die Veröffentlichung am 04.11.2011 im elektronischen Bundesanzeiger. Somit können Forderungen, die ab/nach Montag, dem 07.05.2012, angemeldet werden, gemäß § 155 Abs. 2 S. 2 SGB V zurückgwiesen werden.

Wählbare gesetzliche Krankenkassen

Nutzen Sie Ihr sofortiges Wahlrecht!

PDF (119 KB)

BKK-FInder

Welche BKK passt zu mir?

Mehr