BKK für Heilberufe wird geschlossen
Mit Schreiben vom 02.11.2011 hat das Bundesversicherungsamt die Schließung der BKK für Heilberufe mit Ablauf des 31.12.2011 beschlossen. Als Schließungsgrund gibt die Aufsichtbehörde die mangelnde dauerhafte Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe an.
Die BKK betreut an dem Standort Düsseldorf rund 113.000 Versicherte mit 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Kundinnen und Kunden der BKK für Heilberufe werden mit heutiger Post über die Entscheidung durch das Bundesversicherungsamt und über ihren weiteren Krankenversicherungsschutz ausführlich informiert. Insbesondere ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zur BKK für Heilberufe nicht erforderlich. Sie haben ein freies Kassenwahlrecht und sollten es auch zeitnah mit Wirkung zum 01.01.2012 ausüben. Dem Brief wird auch eine Liste der wählbaren gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland beigefügt.
Die gesetzlichen Krankenkassen sichern zu, dass jedes Mitglied der BKK für Heilberufe von der gewählten Kasse problemlos aufgenommen und dort auch ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft mit dem Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog betreut wird.
Für die Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Leistungserbringer wird zugesichert, dass sämtliche bis zum Jahresende erbrachten Leistungen an Kundinnen und Kunden der BKK für Heilberufe bezahlt werden. Für die Verpflichtungen kommen alle BKK als Kassenart gemeinsam auf.
Zur Entwicklung der BKK für Heilberufe:
Die BKK für Heilberufe wurde zum 01.04.1993 errichtet und 1997 als bundesweit wählbare Kasse geöffnet. Bis 2003 hat die BKK über 650.000 Versicherte betreut. Seit Beginn des Jahres 2003 ist die BKK für Heilberufe in finanziellen Schwierigkeiten. Nach Wechsel der kompletten Führungsmannschaft, wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Bis Ende 2008 konnte die BKK für Heilberufe, mit Unterstützung des BKK-Systems, ihre Verbindlichkeiten abbauen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie noch über 240.000 Versicherte.
Durch Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 und dem damit verbundenen Wegfall der Beitragssatzautonomie, wurde der Kasse das wichtigste Instrument zur Fortsetzung der Sanierungsbemühungen genommen: ein kostendeckender Beitragssatz.
Ab Januar 2010 bestand die Notwendigkeit, für einen ausgeglichenen Haushaltsplan einen Zusatzbeitrag von 1% der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder zu erheben. Dies führte zu dem in dem Ausmaß nicht abzusehenden Versichertenverlust in Höhe von 100.000 Versicherten innerhalb des Jahres 2010. Die der Kasse treu gebliebenen Versicherten weisen eine weit höhere Inanspruchnahme von Leistungen und damit Kosten für die BKK auf, als sie über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und dem Zusatzbeitrag an Einnahmen generieren kann. Der Vorstand der BKK hat bereits am 30.03.2010 dem Bundesversicherungsamt vorsorglich die drohende Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach § 171 b SGB V erstmals angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt konnten die finanziellen Konsequenzen jedoch noch nicht abschließend bewertet werden.
Zum Januar 2011 wurde der Zusatzbeitrag auf 10 € für jedes Mitglied festgelegt. Die Versichertenverluste sind im Laufe des Jahres 2011, mit rund 20.000 moderater als im Vorjahr.
Am 16.08.2011 zeigte der Vorstand der BKK erneut die abzusehende Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nach § 171 b SGB V dem Bundesversicherungsamt an. Trotz intensiver Bemühungen der Kasse und des BKK Bundesverbands ist es im Verlauf des Jahres 2011 nicht gelungen, die Struktur der BKK nachhaltig zu verbessern und einen Fusionspartner zu finden. Die BKK für Heilberufe geht zurzeit davon aus, dass das Ergebnis 2011 ein Defizit von -26,5 Mio € beträgt und damit die Kasse nicht weiter existenzfähig ist.
Ulrich Rosendahl
Unternehmenskommunikation

