Fragen und Antworten für Kundinnen und Kunden zur Schließung der BKK für Heilberufe

02.11.2011

(wichtig: alle Regelungen gelten analog für die Pflegeversicherung)

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Themen

1. Kann eine Krankenkasse überhaupt geschlossen werden?

Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) gelten für alle Krankenkassen seit dem 1. Januar 2010 die gleichen Regeln für den Fall einer Kassenschließung. Nicht zufällig hat mit der Einführung des Gesundheitsfonds der Gesetzgeber die Möglichkeit detailliert geregelt, dass einzelne Krankenkassen wegen nicht ausreichender Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds geschlossen werden können.

Tritt der Fall ein, dass die Fondszuweisungen einer Krankenkasse ihre Ausgaben nicht decken, bleibt allein die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum Begleichen der Ausgaben für die Versorgung der Mitglieder. Reichen auch diese auf Dauer nicht aus, kann es in letzter Konsequenz zur Schließung dieser Krankenkasse kommen.