Fragen und Antworten für Kundinnen und Kunden zur Schließung der BKK für Heilberufe

02.11.2011

(wichtig: alle Regelungen gelten analog für die Pflegeversicherung)

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Themen

19. Kann es passieren, dass ich durch den Kassenwechsel zeitweise keinen Versicherungsschutz habe?

Nein. Die gesetzlichen Regelungen sorgen bei einer Schließung für einen nahtlosen Übergang der Mitgliedschaftsverhältnisse. Die Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe endet mit dem 31. Dezember 2011, die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt unabhängig von dem Zeitpunkt der Wahl beziehungsweise Zuteilung zu einer neuen Krankenkasse gegebenenfalls rückwirkend zum 01. Januar 2012.