Fragen und Antworten für Kundinnen und Kunden zur Schließung der BKK für Heilberufe

02.11.2011

(wichtig: alle Regelungen gelten analog für die Pflegeversicherung)

Einfach auf die entsprechende Frage klicken – Sie landen dann automatisch bei der Antwort!

Themen

2. Wer entscheidet über die Schließung einer Krankenkasse?

Über die Schließung entscheidet die jeweilige Aufsicht der Krankenkasse. Dies ist bei bundesunmittelbaren Krankenkassen wie der BKK für Heilberufe das Bundesversicherungsamt (BVA), bei landesunmittelbaren Krankenkassen das zuständige Landesgesundheitsministerium. Neben einer Einschätzung über eine bestehende oder auch nicht bestehende dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkasse, ist auch die Frage des Schließungstermins Gegenstand der Anhörung aller Beteiligten durch die Aufsicht.
Erlässt die Aufsicht einen Schließungsbescheid, erfolgt dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger.