Fragen und Antworten für Kundinnen und Kunden zur Schließung der BKK für Heilberufe

02.11.2011

(wichtig: alle Regelungen gelten analog für die Pflegeversicherung)

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Themen

29. Was kann ich tun, wenn mein Arzt mich jetzt nicht mehr behandeln möchte?

Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer sind darüber informiert, dass alle Leistungsansprüche bis zum 31.12.2011 uneingeschränkt fortbestehen und auch durch den Verbund der BKK bezahlt werden. Daher besteht kein Anlass eine Behandlung zu verweigern.