Fragen und Antworten für Kundinnen und Kunden zur Schließung der BKK für Heilberufe
(wichtig: alle Regelungen gelten analog für die Pflegeversicherung)
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- 1. Kann eine Krankenkasse überhaupt geschlossen werden?
- 2. Wer entscheidet über die Schließung einer Krankenkasse?
- 3. Welche Folgen hat die Schließung einer Krankenkasse?
- 4. Zu wann wird die BKK für Heilberufe geschlossen?
- 5. Wann erhalte ich eine schriftliche Information von der BKK für Heilberufe?
- 6. Warum wird die BKK für Heilberufe geschlossen?
- 7. Muss ich meine Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe kündigen?
- 8. Muss ich mir jetzt sofort eine neue Kasse suchen?
- 9. Können Sie mir eine neue Krankenkasse empfehlen?
- 10. Wann muss ich mir spätestens eine neue Kasse suchen?
- 11. Was geschieht, wenn ich als versicherungspflichtiges Mitglied innerhalb der Frist keine neue Kasse wähle?
- 12. Was kann ich tun, wenn mich mein Arbeitgeber bei einer Krankenkasse anmeldet, die einen Zusatzbeitrag erhebt?
- 13. Welche Regeln gelten für freiwillige Mitglieder?
- 14. Was passiert, wenn das freiwillige Mitglied diese Frist versäumt?
- 15. Werden die Mitglieder der geschlossenen Krankenkasse auf andere Krankenkassen verteilt?
- 16. Gilt das auch für die mitversicherten Familienangehörigen?
- 17. Kann mich die gewählte Kasse ablehnen?
- 18. Gibt es Gesundheitsprüfungen/Wartezeiten/Altersgrenzen?
- 19. Kann es passieren, dass ich durch den Kassenwechsel zeitweise keinen Versicherungsschutz habe?
- 20. Wann bekomme ich eine neue Krankenversicherten(Chip-)Karte?
- 21. Was passiert, wenn ein Mitglied das Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat und krank wird?
- 22. Was muss beim Krankenkassenwechsel beachtet werden, wenn ein Mitglied ein „Pflegefall“ ist bzw. nicht geschäftsfähig ist?
- 23. Was passiert, wenn ich mich im Ausland aufgehalten und dadurch versäumt habe, mir eine neue Krankenkasse auszusuchen?
- 24. Werden beim Krankenkassenwechsel Leistungen gekürzt oder gar gestrichen?
- 25. Was ändert sich beim Krankenkassenwechsel … ?
- 26. Was ist, wenn das Mitglied bei der geschlossenen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat? Gilt sie weiter oder gehen seine Rechte verloren?
- 27. Was passiert mit laufenden Behandlungen/Leistungsbezügen (zum Beispiel Krankengeld/Pflegegeld)?
- 28. Was passiert mit bereits genehmigten Anträgen?
- 29. Was kann ich tun, wenn mein Arzt mich jetzt nicht mehr behandeln möchte?
- 30. Muss ich jetzt trotzdem noch den Zusatzbeitrag bezahlen?
- 31. Von wem erhalte ich meine Steuerbescheinigung, Beitragsbescheinigungen etc. für das Jahr 2011? (die erst Anfang 2012 erstellt werden können)
1. Kann eine Krankenkasse überhaupt geschlossen werden?
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) gelten für alle Krankenkassen seit dem 1. Januar 2010 die gleichen Regeln für den Fall einer Kassenschließung. Nicht zufällig hat mit der Einführung des Gesundheitsfonds der Gesetzgeber die Möglichkeit detailliert geregelt, dass einzelne Krankenkassen wegen nicht ausreichender Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds geschlossen werden können.
Tritt der Fall ein, dass die Fondszuweisungen einer Krankenkasse ihre Ausgaben nicht decken, bleibt allein die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum Begleichen der Ausgaben für die Versorgung der Mitglieder. Reichen auch diese auf Dauer nicht aus, kann es in letzter Konsequenz zur Schließung dieser Krankenkasse kommen.

