Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
Zusätzliche Milliarden für Krankenhäuser aus dem Gesundheitsfonds
Wieder mal ein Wortungetüm: Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)! Das im März dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den seit Jahren aufgelaufenen Investitionsstau aufzulösen und die schlechten wirtschaftlichen Bedingungen vieler Krankenhäuser in Deutschland zu verbessern.
Prinzipiell unterliegen Krankenhäuser der sogenannten „dualen Finanzierung“. Charakteristisch dafür ist die Trennung der Kosten in Investitionskosten, die durch die Bundesländer aufgebracht werden, und Pflegekosten, die von den Versicherten bzw. deren Krankenkassen zu tragen sind.
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz hat den Zweck, Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, damit eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Dadurch werden im Gesetz verschiedenste Facetten der stationären Tätigkeit präzisiert: Entwicklung der Fallpauschalen, Fragen der Ausbildungsfinanzierung, Tariflohnauswirkungen und vieles andere mehr. Die Krankenhäuser sollen dabei leistungsfähig sein und weiterhin eigenverantwortlich wirtschaften.
Der Grundgedanke wird sicher gern von allen unterstützt. Allzu häufig wird aber vergessen, dass die Versicherten und deren Arbeitgeber die Rechnung auch bezahlen müssen – über ihren Krankenkassenbeitrag. Einerseits hat der Staat einen festen einheitlichen Krankenkassenbeitragssatz festgelegt, andererseits werden Gesetze verabschiedet, die zu erheblichen Mehrausgaben führen. Man muss kein Ökonom sein um zu erkennen, dass diese Rechnung auf Dauer nicht aufgeht. Die Zuweisungen, die eine Kasse aus dem Gesundheitsfonds (der aus den Versichertenbeiträgen gespeist wird) erhält, werden über kurz oder lang nicht ausreichen, die gesetzlich festgelegten Ausgaben zu decken, erst recht nicht, wenn zusätzliche Belastungen auferlegt werden.
Trotz vieler Kritiken leistet sich Deutschland nach wie vor eines der besten Gesundheitsversorgungssysteme der Welt. Das ist gewollt und gut so. Ein großer Teil der Kosten entfällt dabei auf den stationären Bereich – also die Krankenhauskosten. Die machen in Deutschland etwa 39 Prozent der Ausgaben aller gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Das sind mehr als 56 Milliarden Euro im Jahr. Durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz können die Krankenhäuser insgesamt über 3,5 Milliarden Euro mehr verfügen – aufgebracht durch die Beitragsleistungen der gesetzlich Versicherten und den Arbeitgebern.
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