Arbeitsunfähigkeit / Entgeltfortzahlung
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Eine Arbeitsunfähigkeit löst in der Regel einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Krankengeld aus. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von Ihrem Arzt eine zweiseitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bitte reichen Sie diese unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse ein. Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig, hat er grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von bis zu sechs Wochen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist abhängig vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und entsteht nach einer Wartezeit, die eine vierwöchige ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses beinhaltet. Während dieser Wartezeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. Die Leistungshöhe der Entgeltfortzahlung beträgt grundsätzlich 100 Prozent des Arbeitsentgelts, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht (Entgeltausfallprinzip).
Personen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sogenannter Minijob) ausüben, haben in der Regel ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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