Berufsstart

Mit Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie erstmals eigenständiges Mitglied einer Krankenkasse. Nach Eingang Ihrer Erklärung auf Mitgliedschaft erhalten Sie umgehend Ihre persönliche Krankenversichertenkarte sowie eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Diese Bescheinigung braucht Ihr Arbeitgeber, um die Beiträge zur Sozialversicherung für Sie korrekt abführen zu können. Auszubildende erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Diese muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden – nach Anmeldung Ihres Arbeitgebers bei uns nehmen wir Ihnen diesen bürokratischen Aufwand selbstverständlich ab.

Ausführliche Informationen zum Berufsstart senden wir Ihnen gern zu - Anruf genügt: 0800 0800 111.

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