Freiwillige Versicherung
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können grundsätzlich nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ihre Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.
Voraussetzung ist, dass unmittelbar vorher eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden hat oder in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.
Freiwillig Versicherte können, je nach Beruf, Vorversicherung oder Einkommen, u. a. sein: selbstständig und freiberuflich Tätige, Beamte, Rentner, Studenten, Familienmitglieder, die nicht gesetzlich familienversichert werden können, oder auch Arbeitnehmer, die über der Jahreseinkommensgrenze verdienen.
Alle freiwillig Versicherten haben ihre Beiträge selbst zu entrichten. Ausnahme sind Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber die Beiträge für sie an die Krankenkasse direkt abführen. Dies ist aber individuell mit dem Arbeitgeber zu klären.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihre freiwillige Versicherung zur Seite. Wir informieren Sie individuell über Beitragshöhe und über alles, was Sie sonst noch beachten müssen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.
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