Ärztliche / zahnärztliche Behandlung

Als Kunde der BKK für Heilberufe haben Sie freie Arztwahl. Die Zuzahlung beträgt bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, 10 € je Quartal. Bei einer Überweisung im gleichen Quartal brauchen Sie diese sogenannte Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen.

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge, Schutzimpfungen und Kontrollbesuche beim Zahnarzt sind zuzahlungsfrei.

Wenn Sie einen bestimmten Arzt oder Zahnarzt in Ihrer Nähe suchen, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Angebot „Arztsuche online“.

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