Ärztliche / zahnärztliche Behandlung
Als Kunde der BKK für Heilberufe haben Sie freie Arztwahl. Die Zuzahlung beträgt bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, 10 € je Quartal. Bei einer Überweisung im gleichen Quartal brauchen Sie diese sogenannte Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen.
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Schwangerschaftsvorsorge, Schutzimpfungen und Kontrollbesuche beim Zahnarzt sind zuzahlungsfrei.
Wenn Sie einen bestimmten Arzt oder Zahnarzt in Ihrer Nähe suchen, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses Angebot „Arztsuche online“.
Ansprechpartner
Persönliche Beratung ist unsere Stärke. Finden Sie den richtigen Ansprech- partner für Ihr Anliegen!
Auslands- krankenschein
Mit einem guten Versicherungsschutz genießen Sie Auslandreisen unbeschwert...
Zahnersatz
Eine Zahnbehandlung mit Zahnersatz ist fällig? Verschaffen Sie sich vorab einen Überblick über den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil mit unserem Onlinerechner.
Prävention
Stärken Sie Ihr Körperbewusstsein! Denn vorbeugen ist besser als heilen! Wir bieten Ihnen zeitgemäße und qualitativ hochwertige Programme...

