Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr stehen zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) zur Verfügung, eine weitere für Jugendliche im 13./14. Lebensjahr (J1).
Diese Untersuchungen sollten Sie mit ihren Kindern unbedingt wahrnehmen:
- U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
- U2 Neugeborenen-Untersuchung vom 3. bis 10. Lebenstag
- U3 Untersuchung in der 4. bis 5. Lebenswoche
- U4 Untersuchung im 3. bis 4. Lebensmonat
- U5 Untersuchung im 6. bis 7. Lebensmonat
- U6 Untersuchung im 10. bis 12. Lebensmonat
- U7 Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat
- U8 Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat
- U9 Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat
- J1 Untersuchung im 13. bis 14. Lebensjahr
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
Die erste Untersuchung soll unmittelbar nach der Geburt vorgenommen werden. Ist ein Arzt nicht anwesend, soll die Hebamme diese Untersuchung durchführen. Diese Untersuchung hat im Wesentlichen zum Ziel, lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und augenfällige Schäden festzustellen, ggf. notwendige Sofortmaßnahmen einzuleiten. Dabei ist auf Kolorit, Atmung, Tonus, Reflexe beim Absaugen, Herzschläge, den Asphyxie-lndex, auf Gelbsucht, Ödeme, die Reife sowie auf sofort behandlungsbedürftige Missbildungen des Neugeborenen zu achten, insbesondere nach Risikoschwangerschaft (Risikokinder).
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