Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr stehen zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) zur Verfügung, eine weitere für Jugendliche im 13./14. Lebensjahr (J1).

Diese Untersuchungen sollten Sie mit ihren Kindern unbedingt wahrnehmen:

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung

Die erste Untersuchung soll unmittelbar nach der Geburt vorgenommen werden. Ist ein Arzt nicht anwesend, soll die Hebamme diese Untersuchung durchführen. Diese Untersuchung hat im Wesentlichen zum Ziel, lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und augenfällige Schäden festzustellen, ggf. notwendige Sofortmaßnahmen einzuleiten. Dabei ist auf Kolorit, Atmung, Tonus, Reflexe beim Absaugen, Herzschläge, den Asphyxie-lndex, auf Gelbsucht, Ödeme, die Reife sowie auf sofort behandlungsbedürftige Missbildungen des Neugeborenen zu achten, insbesondere nach Risikoschwangerschaft (Risikokinder).

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