Eigenbeteiligung und Zuzahlung

Die wichtigsten Zuzahlungsregelungen auf einen Blick:

Prozentuale Zuzahlung

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 €, mindestens 5 €. Wenn die Kosten unter 5 € liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Belastungsgrenzen

  • Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
  • Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
  • Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen.
  • Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen.
  • Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.

Befreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, ausgenommen sind die Zuzahlungen bei Fahrtkosten.

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