Die Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Alle Versicherten der BKK für Heilberufe sind nicht nur durch uns krankenversichert, sie sind auch gleichzeitig durch die BKK-Pflegeversicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit abgesichert, außer sie haben sich von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen. Die Beiträge hierfür teilen sich (wie auch z. B: in der Krankenversicherung) Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt ab dem 01.07.2008 1,95% (für Kinderlose 2,2%).
Für die Menschen, die auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen sind, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können, ist die Pflegeversicherung da.
Maßgebend für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufen ist der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Die zentrale Aufgabe der Pflegeversicherung ist es,
- Pflegebedürftige und Angehörige bei der ambulanten Pflege zu unterstützen und
- bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen von Kosten zu entlasten.
Aus diesem Grund hat die BKK die Pflegekasse eingerichtet, die das komplette Spektrum der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Versicherten anbietet. Die Pflegekasse behandelt dabei jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig; sie wird dabei unterstützt von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Einen Überblick, welche Leistungen Teil der BKK-Pflegeversicherung darstellen und welche Hilfen für die Pflegenden zur Verfügung stehen, haben wir Ihnen in den nachfolgenden Artikeln zusammengestellt.
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