Versicherungspflichtige Mitgliedschaft
Bei folgenden Personenkreisen gilt die Versicherungspflicht:
- Arbeitnehmer, die bis zur Versicherungspflichtgrenze verdienen und nicht nur geringfügig beschäftigt sind (siehe auch Bemessungsgrenzen).
- Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Umschüler, Behinderte und Rehabilitanten, Studenten, Rentner und Rentenantragssteller, soweit sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.
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