Versicherungspflichtige Mitgliedschaft

Bei folgenden Personenkreisen gilt die Versicherungspflicht:

  • Arbeitnehmer, die bis zur Versicherungspflichtgrenze verdienen und nicht nur geringfügig beschäftigt sind (siehe auch Bemessungsgrenzen).
  • Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Umschüler, Behinderte und Rehabilitanten, Studenten, Rentner und Rentenantragssteller, soweit sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe?

  • Mehr Informationen über das Kassenwahlrecht, den Service und die Leistungen der BKK für Heilberufe finden Sie in den Rubriken Wahlrecht und Unsere Leistungen.

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