Familienversicherung

Überblick

 

BKK für Heilberufe - eine starke Gemeinschaft

Drei weiße Steine liegen nebeneinander auf sandigem BodenAuch Ihre Familienangehörigen sind bei uns gut aufgehoben. In vielen Fällen ist eine kostenfreie Versicherung durch Ihre Mitgliedschaft mit eingeschlossen.

Welche Angehörigen können Sie mitversichern?

Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben zunächst Ihr Ehepartner und Ihre Kinder.

Ehe- und Lebenspartner

Ehe- und Lebenspartner können im Allgemeinen kostenfrei familienversichert werden.
Ehepartner sind für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) nur dann familienversichert, wenn sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und keine eigene Mitgliedschaft besteht.

Kinder

Eine Familienversicherung Ihrer Kinder ist möglich:

  • bis zum 18. Lebensjahr
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Lebensjahr wenn sie noch in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten. Wurde die Ausbildung durch Bundeswehr- oder Zivildienstzeit unterbrochen, verlängert sich der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus (ggf. um die gesetzliche Dienstpflicht)
  • ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen bestimmter Behinderungen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und diese Behinderung zeitgleich mit der Familienversicherung bestanden hat.
Das Recht auf eine Familienversicherung haben jedoch nicht nur Ihre leiblichen Kinder:
  • Ihre Pflegekinder sind mitversichert, wenn sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Sorgen überwiegend Sie für den Lebensunterhalt Ihrer Stiefkinder und Enkel, haben auch diese Anspruch auf eine Familienversicherung.

Eine Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen das des Versicherten und die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese Kinder können sich bei uns freiwillig versichern.

Wichtig: Für alle Familienversicherten gilt, dass sie in Deutschland leben müssen und kein eigenes Einkommen über den zulässigen Einkommensgrenzen in der Familienversicherung beziehen.

Etwas lästig aber notwendig - Fragen zur Familienversicherung

Familienmitglieder sind in der Regel bei der BKK für Heilberufe kostenlos mitversichert. Um diesen Versicherungsschutz zu gewähren, sind wir verpflichtet, alle Angaben auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Deshalb schreiben wir jährlich Versicherte mit Familienangehörigen an und bitten um Unterstützung.

Eine kleine Hilfestellung zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie in der Downloadbox. Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Mehr Informationen

Über das Kassenwahlrecht, den Service und die Leistungen der BKK für Heilberufe können Sie sich unter Wahlrecht und Unsere Leistungen informieren.

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