Studentenbeiträge
... wenn Sie als Student pflichtversichert sind:
- Bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind Sie in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert.
- Während dieser Zeit ist Ihr Beitrag gesetzlich festgelegt. Ab dem 01.01.2011 beträgt der Beitragssatz 76,41 € inkl. Pflegeversicherung bzw. 77,90 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (die Werte gelten bundeseinheitlich).
... wenn Sie als Student freiwillig versichert sind:
- Ihr Beitrag errechnet sich aus der sogenannten Mindestbemessungsgrenze. Diese wird gesetzlich festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 851,67 €.
- Ihre Beiträge berechnen sich mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9%. Das heißt, Ihr monatlicher Beitrag in der BKK für Heilberufe beläuft sich ab dem 01.01.2011 auf 126,90 € Krankenversicherung zzgl. 16,61 € Pflegeversicherung = 143,51 €, bzw. zzgl. 18,74 € Pflegeversicherung für Kinderlose = 145,64 €.
- Liegen Ihre monatlichen Einkünfte über der sogenannten Mindestbemessungsgrenze, werden diese der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

