Studentenbeiträge

... wenn Sie als Student pflichtversichert sind:

  • Bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind Sie in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert.
  • Während dieser Zeit ist Ihr Beitrag gesetzlich festgelegt. Ab Januar 2010 beträgt der "Studentenbeitrag" monatlich 53,40 €. Der Beitrag in der Pflegeversicherung beträgt 9,98 € bzw. 11,26 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.

    Die Werte gelten bundeseinheitlich.

... wenn Sie als Student freiwillig versichert sind:

  • Ihr Beitrag errechnet sich aus der sogenannten Mindestbemessungsgrenze. Diese wird gesetzlich festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 851,67 €.
  • Ihre Beiträge berechnen sich mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,3%. Das heißt, Ihr monatlicher Beitrag in der BKK für Heilberufe beläuft sich ab dem 01.01.2010 auf 121,79 € Krankenversicherung zzgl. 16,61 € Pflegeversicherung = 138,40 €, bzw. zzgl. 18,74 € Pflegeversicherung für Kinderlose = 140,53 €.
  • Liegen Ihre monatlichen Einkünfte über der sogenannten Mindestbemessungsgrenze, werden diese der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

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