Daten und Fakten

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BKK für Heilberufe
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Beitragsnachweis

Der Zeitpunkt, zu dem der Beitragsnachweis spätestens bei einer Einzugsstelle vorliegen muss, um Mahnungen und Schätzungen durch die Einzugsstelle zu vermeiden, wurde bisher durch die Satzung der Krankenkasse (Einzugsstelle) festgelegt.

Der Gesetzgeber hat einheitliche Zeitpunkte zur Abgabe der Beitragsnachweise auf zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge festgelegt.
Für das Jahr 2010 gelten dementsprechend folgende Termine:

Monat 01/10 02/10 03/10 04/10 05/10 06/10
Abgabe Beitragsnachweis 25. 22. 25. 26. 25. 24.
Monat 07/10 08/10 09/10 10/10 11/10 12/10
Abgabe Beitragsnachweis 26. 25. 24. 25. 24. 23.


Fälligkeitstermine 2010

Die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein (Fälligkeitstag). Für das Kalenderjahr 2010 gelten folgende Fälligkeitstermine:

Monat 01/10 02/10 03/10 04/10 05/10 06/10
Fälligkeitstag 27. 24. 29. 28. 27. 28.
Monat 07/10 08/10 09/10 10/10 11/10 12/10
Fälligkeitstag 28. 27. 28. 27. 26. 28.

Als Beitragskontonummer verwenden wir die achtstellige Betriebsnummer, die Ihnen von der Agentur für Arbeit mitgeteilt wurde. Bitte geben Sie uns diese auf allen Beitragsnachweisen, Überweisungen und im Schriftverkehr an. Vielen Dank.


Bankverbindungen, Betriebsnummer, Institutionskennzeichen, Abrechnungsnummer, Kassennummer

  West Ost

Bankverbindungen
SEB AG

Kontonummer: 1 747 613 800
Bankleitzahl: 300 101 11

aus dem Ausland:
BIC: ESSEDE5F300
IBAN: DE85300101111747613800

Kontonummer:1 747 630 200
Bankleitzahl: 300 101 11

aus dem Ausland:
BIC: ESSEDE5F300
IBAN: DE90300101111747630200

Betriebsnummer

968 341 91

010 861 07

Institutionskennzeichen

Krankenversicherung:
104 628 222
Pflegeversicherung:
184 628 222

Krankenversicherung:
104 628 233
Pflegeversicherung:
184 628 233

Abrechnungsnummer

24 401

99 513

Kassennummer

46 282 22

46 282 33


Umlagesätze ab 01.01.2010

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen:

Abwicklung:
Die Durchführung des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei
Krankheit (U 1) und
Mutterschaft (U 2) erfolgt über den


BKK Landesverband Mitte
Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Tel. 0391/72518-100
Fax 0391/72518-20
EMail: info@bkk-aag.de
Internet: www.bkk-aag.de

Beiträge:
Die Beiträge werden von uns entgegengenommen und an den Landesverband weitergeleitet.

Erstattung:
Bitte reichen Sie die Anträge direkt beim BKK-Landesverband Mitte ein.

Beitragssätze:

Umlage bei Arbeitsunfähigkeit:
U1 erhöht
2,9 %
Erstattung: 80 %

U1 allgemein
1,5 %
Erstattung: 60 %*

* inkl. der Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile

U1 ermäßigt
0,9 %
Erstattung: 40 %

Umlage bei Mutterschaft (U2)
0,24 %
Erstattung: 100 %*

*zzgl. 20 % als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberanteile bei Beschäftigungsverbot

Serviceline

Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

0800 0800 111

Fragen? Wir beraten Sie gern! Nutzen Sie unsere kostenfreie Serviceline!

Montag - Freitag 8-18 Uhr

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