Grenzwerte für Mini-Jobs
Mini-Jobs bis 400 € („Grundzone“)
Die "Grundzone" umfasst Arbeitsverdienste bis 400 €. Beschäftigte mit diesem Einkommen sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Die Begrenzung auf weniger als 15 Stunden entfällt, Arbeitgeber zahlen pauschal 30% Abgaben. Davon entfallen:
- 15% auf Rentenversicherungsbeiträge,
- 13% auf Krankenversicherungsbeiträge und
- 2% auf Steuern.
- 5% auf Krankenversicherungsbeiträge
- 5% auf Rentenversicherungsbeiträge und
- 2% auf Steuern.
Gleitzone von 400,01 € bis 800 €
An die Grundzone schließt sich die "Gleitzone" an. Hier zahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Mit zunehmendem Einkommen steigen sie jedoch stufenweise an.
- Ab einem Einkommen von 400,01 € entfallen auf die Arbeitgeber Sozialabgaben in Höhe von 21%. Die Beschäftigten entrichten nur 4%.
- Die Abgaben für den Beschäftigten steigen bei einem Verdienst von 800 € bis auf 21%.
Steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen
Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen richtet sich nach der Art der Dienstleistung:
- für Minijobs sind es 10%, maximal 510 € im Jahr,
- für voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 12%, maximal 2.400 € im Jahr,
- für den Einkauf von Dienstleistungen durch Unternehmen oder Agenturen 20%, maximal 600 € im Jahr.
Einzugstelle
Die Abgaben aus den Mini-Jobs sind an die Knappschaft Bahn See als Rentenversicherungsträger zu entrichten.
Gleitzonenrechner
Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone erleichtert Ihnen Ihre Arbeit.
SV.Net
SV.net, die „Sozial- versicherung im Internet“ ermöglicht das unkomplizierte Erstellen und die sichere Über- mittlung der Sozial- versicherungsmeldungen und Beitragsnachweise.
Mitgliedschafts- erklärung Online
Beantragen Sie online die Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe.

