Informationen für Arbeitgeber
- Auf den ersten Blick: Neuigkeiten rund um die Sozialversicherung
- Bundesfreiwilligendienst Was gilt in der Sozialversicherung?
- Meldungen: Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 1. Dezember 2011
- Aktuelles aus der Rechtsprechung
- Zahlen, Daten, Fakten
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: Was Unternehmen wissen müssen
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Auf den ersten Blick: Neuigkeiten rund um die Sozialversicherung
Sozialausgleich: Rundschreiben soll für mehr Klarheit sorgen
Als Bestandteil des GKV-Finanzierungsgesetzes wurde zum 1. Januar 2011 im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen der sogenannte Sozialausgleich eingeführt. Für versicherungspflichtig Beschäftigte führt der jeweilige Arbeitgeber diesen Sozialausgleich durch – erstmalig ab 2012. Hierbei können zahlreiche unterschiedliche Konstellationen für große Verwirrung sorgen. Die Spitzen-organisationen der Sozialversicherung haben daher zum 4. April 2011 ein Rundschreiben zum Thema verabschiedet. Die wichtigsten Regelungen hieraus werden wir Ihnen in der Oktoberausgabe von SVinside vorstellen.
Vereinfachung des Beitrags- und Meldeverfahrens geplant
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will mit dem Entwurf eines Vierten SGB-IV-Änderungsgesetzes Vereinfachungen in der Sozialversicherung erreichen. Der Gesetzesentwurf bein-haltet u. a. die Schaffung einer einheitlichen Regelung der Versicherungspflicht für Teilnehmer an Dualen Studiengängen. Diese sollen künftig den „zur Berufsausbildung Beschäftigten“ gleichgestellt werden. Darüber hinaus sollen für Meldungen, die ausschließlich Inhalte zur Unfallversicherung ent-halten, zukünftig die Kopien entfallen, die vom Arbeitgeber an die Beschäftigten auszugeben sind. Nachdem die geplanten Neuregelungen bereits Ende Mai durch das Bundeskabinett beschlossen wurden, nimmt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren seinen Lauf. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Betriebsprüfung: Beitragsbescheide haben Bestand – auch bei späteren neuen Erkenntnissen
Betriebsprüfungen führen häufig zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Werden zu einem bereits abgeschlossenen, früheren Prüfzeitraum erst später neue Erkenntnisse gewonnen, ist die Prüfbehörde grundsätzlich an ihre früheren Feststellungen gebunden. Nur unter besonderen Vo-raussetzungen dürfen Nachforderungen für die Vergangenheit geltend gemacht werden – so eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG). Das Urteil stellt nach Ansicht der Richter zwar keinen Freibrief für betroffene Arbeitgeber aus, betont aber den Grund-satz, dass schutzwürdiges Vertrauen in der Regel Vorrang vor der Beitragsnachforderung genießt.
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2011
Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund sind die Renten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zum 1. Juli 2011 um 0,99 % gestiegen. Ebenfalls gestiegen ist der sogenannte aktuelle Rentenwert, von dem sich unter anderem die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ableiten – von 27,20 Euro auf 27,47 Euro in den alten und von 24,13 Euro auf 24,37 Euro in den neuen Bundesländern.
SV.Net
SV.net, die „Sozial- versicherung im Internet“ ermöglicht das unkomplizierte Erstellen und die sichere Über- mittlung der Sozial- versicherungsmeldungen und Beitragsnachweise.
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